Die Situation
Zwischen Trauer und Kündigungsfrist
In Bad Homburg geht es selten nur um eine Wohnung – meist kommen Keller, Dachboden, Garage und Gartenhaus hinzu.
Nach einem Todesfall läuft die Mietzeit weiter. Während Angehörige noch mit dem Verlust beschäftigt sind, stehen Fristen im Raum: Das Mietverhältnis muss gekündigt, die Wohnung geräumt und übergeben werden – oft innerhalb weniger Wochen. Dieser Druck ist für viele die zusätzliche Belastung, von der vorher niemand spricht.
Dazu kommt die Frage, wer überhaupt entscheiden darf. Solange die Erbfolge nicht geklärt ist oder ein Nachlasspfleger bestellt wurde, ist unklar, wer beauftragen kann. Wir sind diese Abläufe gewohnt und stimmen uns auf Wunsch direkt mit Hausverwaltung, Vermieter oder Nachlasspflege ab.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen die praktische Seite abzunehmen: Wir sichern persönliche Unterlagen und Erinnerungsstücke, räumen die Wohnung, reinigen sie und übergeben sie besenrein. Wenn zusätzlich eine Reinigung nach dem Todesfall erforderlich ist, führen wir beides in einem Auftrag zusammen.